Tanze mit dem Herzen - egal wie alt Du bist!

     Ihre Ballettschule für künstlerischen Bühnentanz in Backnang seit 1997

Unterrichts- und Geschäftsbedingungen


  1. Jeder Schüler unterliegt der Schulordnung und hat den Anweisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.
  2. Sachbeschädigungen in Schulräumen werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Es besteht keine Haftung für mitgebrachte Garderobe und Wertgegegensände.
  3. Das Rauchen in den Räumen ist nicht gestattet.
  4. Das Unterrichtsjahr richtet sich nach dem jeweiligen Schuljahr. Auch während der Schulferien des Landes Baden-Württemberg sind die Unterrichtsgebühren zu entrichten. Für bewegliche Ferientage gelten die Richtlinien der  Backnanger Schulen und wie bekanntgegeben wird.
  5. Die Anmeldung ist schriftlich nach der ersten Unterrichtsstunde abzugeben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Einteilung der Schüler in die Klassenstufen erfolgt durch die Schulleitung.
  6. Die Unterrichtsgebühren sind am Monatsanfang bis spätestens zum 5. Tag des jeweiligen Monats zu entrichten. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift-Einzugsverfahren. Bei Rückruf angeblich unrechtmäßig eingezogener Gebühren ohne vorherige Klärung mit der Schulführung müssen Bankunkosten und Verwaltungsaufwand von den Teilnehmern selbst getragen werden.
  7. Die allererste Unterrichtsstunde ist für jeden Schüler kostenlos („Probestunde“). Danach kann jeder an zwei weiteren Stunden kostenpflichtig teilnehmen. Nach diesen drei Probestunden ist die Anmeldung mit sofortiger Wirkung kündbar. Ab dem Besuch der vierten Unterrichtsstunde ist das Honorar wie unter Punkt 6 beschrieben fällig und es gelten die Unterrichts- und Geschäftsbedingungen.
  8. Um konzentrierten Unterricht zu gewährleisten, werden die Erziehungsberechtigten gebeten, während des Unterrichts den Übungsraum nicht zu betreten. Vielmehr werden sogenannte „offene Stunden“ angeboten, während derer die Erziehungsberechtigten dem Unterricht beiwohnen können. Diese Termine werden separat bekanntgegeben. Die Schulordnung wird am Informationsbrett ausgehängt.
  9. Prinzipiell kann in Ersatz für nicht wahrgenommene Stunden jede gleichlange  Unterrichtseinheit anderer Klassen oder Kurse in Anspruch genommen werden. Einzelne Stunden, an denen ein Schüler nicht teilnehmen konnte, können nachgeholt werden, nicht jedoch nach Ausscheiden des Schülers nach Kündigung. Sollte ein Schüler länger als vier Wochen erkrankt sein, muß dies, falls ein Ruhen des Vertrages gewünscht wird,   durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Ab der 5. Woche kann der Vertrag bis zur Genesung ruhen. Sollte das Unterrichtspersonal erkranken, werden Lehrkräfte zur Aufrechterhaltung des Unterrichts zur Verfügung gestellt. Falls dies nicht möglich sein sollte, werden die ausgefallenen Stunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
  10. Mit der Anmeldung wird anerkannt, dass Foto- und/ oder Videoaufnahmen, die bei öffentlichen Auftritten und Veranstaltungen der Ballettschule entstehen, im Sinne der Ballettschule auf der Internetseite und/ oder sonstiger Medien veröffentlicht werden.
  11. Wer grob gegen die Regeln des Anstandes verstößt, erhält Hausverbot; die Kursgebühren müssen dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiter entrichtet werden
  12. Die Kündigung des Vertrages hat in schriftlicher Form 6 Wochen zum Quartalsende zu erfolgen. Telefonische und mündliche Abmeldungen haben rechtlich keine Gültigkeit. Bei Minderjährigen muß die Kündigung durch die Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.
  13. Sollten einzelne Teile des Vertragswerkes und seiner Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und seiner Bedingungen insgesamt nicht.
  14. Gerichtsstand für beide Parteien ist Backnang.